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Risikohinweise

  1. Investitionen oder Veranlagungen sind mit Risiken verbunden, einschließlich des Risikos eines teilweisen oder vollständigen Verlusts des investierten Geldes oder des Risikos, möglicherweise keine Rendite zu erhalten.
  2. Die Investition des Darlehensgebers fällt nicht unter die gesetzlichen Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungssysteme.
  3. Es handelt sich nicht um ein Sparprodukt. Der Darlehensgeber sollte nicht mehr als 10 % seines Nettovermögens in solche Veranlagungen investieren.
  4. Der Darlehensgeber kann die Veranlagung nur mit Zustimmung des Darlehensnehmers weiterverkaufen.
  5. Dieses öffentliche Angebot von Veranlagungen wurde – den gesetzlichen Bestimmungen folgend – weder von der Finanzmarktaufsicht (FMA) noch einer anderen österreichischen Behörde geprüft oder genehmigt.

 

Nachrangigkeit

Der Darlehensgeber ist nicht berechtigt, die Rückzahlung ihres Darlehens und/oder der Zinsen zu verlangen, soweit und solange dadurch ein negatives Eigenkapital des Darlehensnehmers bewirkt oder vergrößert würde oder dies beim Darlehensnehmer einen Grund zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens darstellen würde. Im Falle der Liquidation oder Insolvenz erfolgt eine Befriedigung erst nach der Befriedigung aller anderen Gläubiger. Die Vertragsparteien vereinbaren gegenständlichen demnach ein qualifiziert nachrangiges Darlehen.